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Unterhalt für Studenten: Bachelor- und Masterstudiengang als einheitliche Ausbildung. (Foto © reka100- Fotolia.com)
Bachelor und das Masterstudium sind eine einheitliche Ausbildung, wenn die beiden Studiengänge in einem engen, sachlichen, zeitlichen
Zusammenhang stehen. Es wird daher die Rechtsprechung zu den sog. „Abitur- Lehre- Studium-Fällen“ angewandt.
1. Sachverhalt
Die Beteiligt… mehr
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