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In § 1610 BGB regelt der Gesetzgeber, dass zum Unterhalt auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf gehören. Die
unterhaltsverpflichteten Eltern schulden den Kindern eine angemessene Ausbildung. Die Einführung der Bachelor- und
Masterstudiengänge im Rahmen des europäischen Bologna-Prozesses lässt unterhaltsrechtlich die Frage aufkommen, ob nach Abschluss eines
Bachelor-… mehr
