Rechtslupe -
Einem volljährigen Kind steht gegen seine Eltern ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch noch nach einer
dreijähriger Verzögerung durch Praktika und Aushilfstätigkeiten zu.
In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall lebte die 1989 geborene Antragstellerin nach der Trennung ihrer Eltern im Jahr 1997
zunächst im Haushalt des Vaters in den Niederlanden, … mehr
