scheidungsfix -
Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile des unterhaltsberechtigten Kindes gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB
barunterhaltspflichtig. Die Höhe des jeweils zu zahlenden Unterhaltes errechnet sich entsprechend der Leistungsfähigkeit des jeweiligen
Elternteils, also entsprechend de... mehr
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