Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. (454 F 3056/11) hatte sich mit der zunehmend gestellten Frage zu beschäftigen, ob das
“Masterstudium” als Zweitstudium zu betrachten ist, mit der Folge, dass die für nur eine Berufsausbildung bestehende Unterhaltspflicht
nicht vorliegen würde. Die Argumente ... mehr
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