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OLG Koblenz: Auch ein Kind, das seine Ausbildung für 4 Jahre unterbricht, hat noch Anspruch auf Unterhalt

Fokus Familienrecht - Seit langem ist unsteitig, dass kurzzeitige Ausbildungsunterbrechungen nicht dazu führen, dass das Recht des Kindes auf Ausbildungsunterhalt erlischt. Wird die Ausbildung alsbald fortgesetzt, muss auch der Unterhalt weiter gezahlt werden. Das OLG Koblenz hat nun entschieden, dass eine Fortzahlung des Unterhalts auch noch bei einer Unterbrechung der Ausbildung von 4 Jahren infrage kommt. Seinem Urt… mehr

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JuraBlogs - Fokus Familienrecht

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