Fokus Familienrecht - Seit langem ist unsteitig, dass kurzzeitige Ausbildungsunterbrechungen nicht dazu führen, dass das Recht des Kindes auf
Ausbildungsunterhalt erlischt. Wird die Ausbildung alsbald fortgesetzt, muss auch der Unterhalt weiter gezahlt werden. Das OLG Koblenz hat
nun entschieden, dass eine Fortzahlung des Unterhalts auch noch bei einer Unterbrechung der Ausbildung von 4 Jahren infrage kommt.
Seinem Urt… mehr
Image may be NSFW.
Clik here to view.
Image may be NSFW.
Clik here to view.
