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Eigene Kinder verlängern den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt

Recht gesprochen - Eltern müssen ihren Kindern solange Unterhalt zahlen, bis diese ihre erste Ausbildung abgeschlossen haben. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Kinder sich mit der Ausbildung zu viel Zeit lassen und diese nicht zügig und gewissenhaft abschließen. Dass unter gewissen Umständen doch noch etwas länger Ausbildungsunterhalt zu zahlen ist, hat nun der BGH festgestellt (BGH, Urteil v. 29.06.2011, XI… mehr

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JuraBlogs - Recht gesprochen

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