Fokus Familienrecht - Das unterhaltsberechtigte Kind hatte den Bachelor-Studiengang absolviert und sich im gleichen Fach für den Master-Studiengang
immatrikuliert. Der unterhaltspflichtige Vater wollte nicht mehr weiter Unterhalt zahlen und begründete das damit, die Ausbildung sei
beendet. Der Master-Studiengang stelle eine zweite Ausbildung dar, für die er nicht mehr zahlen müsse.
Der Vater klagt auf Abänderung des Un… mehr
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