scheidungsfix -
Auch das volljährige Kind hat gegen seine Eltern einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt. Das ergibt sich aus § 1610 Abs. 1 BGB.
Allerdings besteht der Unterhaltsanspruch nur, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, etwa weil es noch zur Schule
geht, eine Ausbildung erhält oder studiert.
Ist demnach der Unterhaltsbedarf gegeben, schulden beide Eltern mit Eintritt der … mehr
