Fokus Familienrecht - Hat ein volljähriges Kind ein Studium abgebrochen, kann es trotzdem noch einige Zeit Anspruch auf Kindesunterhalt haben. Das hat das OLG
Naumburg in der Entscheidung 8 WF 274/09 = FamRZ 2010,1456 festgestellt.
Zumindest für eine Übergangszeit besteht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt weiter, wenn im Anschluss an
das abgebrochene Studium eine weitere Ausbildung begonnen wird. Voraussetzung ist … mehr
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