Fokus Familienrecht - Volljährige Kinder sind verpflichtet, ihre Ausbildung zügig zu absolvieren und zu beenden. Auch ein Berufsgrundbildungsjahr trägt nach
Ansicht des OLG Braunschweig, Az. 2 UF 38/09 = FamRZ 2011, 119 dazu bei, weshalb während der Dauer dieses Jahres weiter Kindesunterhalt
gezahlt werden muss.
Einerseits ist das volljährige Kind während dieses Berufsgrundbildungsjahres unterhaltsbedürftig; denn es be… mehr
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