Unterhalt24 Blog -
Ein Student, der bereits im Bachelor-Studiengang Ausbildungsunterhalt erhalten hat, erhält auch für den konsekutiven Masters-Studiengang
Unterhalt. Nebeneinkünfte sind im Rahmen einer Billigkeitsabwägung anrechenbar.
1. Sachverhalt
Der Antragsgegner ist Vater eines Stundenten, der im Wintersemester 2005/2006 einen im Bachelor-Studiengang im Studiengang
Medieninformatik begonnen und nach… mehr
